


1. Geltungsbereich
Die Schaltung von Werbung durch die Ciao GmbH (nachfolgend „Ciao“) auf deren Online-Medien erfolgt ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen sowie der Preisliste von Ciao, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werbekunden, soweit sie mit diesen Bedingungen nicht übereinstimmen, wird widersprochen.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels kommt grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags durch Ciao zustande. Auch bei mündlicher oder fernmündlicher Bestätigung liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
3. Leistungsumfang
(1) Die vertragliche Leistung von Ciao beschränkt sich auf die Schaltung der Werbung, die der Werbekunde Ciao in elektronischer Form zur Verfügung stellt (nachfolgend „Werbemittel“). Die Schaltung beginnt zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt und endet mit der Erreichung der vertraglich vorgesehenen Anzahl von AdImpressions (tatsächliche Anzeige der Werbemittel auf den Seiten von Ciao) oder unabhängig hiervon mit Erreichung des vertraglich vorgesehenen Zeitlimits. Maßgeblich für die Anzahl der AdImpressions ist ausschließlich die Auswertung des durch Ciao eingesetzten AdServers (Software zur Steuerung und zahlenmäßigen Erfassung der Anzeige der Werbemittel). Auf die Anzahl der AdImpressions hat Ciao keinen Einfluss; eine festgelegte Anzahl ist nicht zugesichert und dadurch nicht geschuldet.
(2) Die Verpflichtung von Ciao zur Schaltung besteht nur, wenn und solange die Anforderungen an die Werbemittel gemäß Ziffer 4 erfüllt sind.
(3) Zu Gestaltungs- und Programmierleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Werbemittel ist Ciao nur verpflichtet, soweit dies schriftlich vereinbart wurde.
4. Anforderungen an die Werbemittel
(1) Der Werbekunde ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und insbesondere den technischen Anforderungen entsprechende Werbemittel bis spätestens 2 Werktage vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Etwaige Abweichungen sind mit Ciao unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Kosten von Ciao für vom Werbekunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Werbekunde zu tragen.
(2) Der Werbekunde überträgt Ciao sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
(3) Der Werbekunde sichert zu, dass die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote, die guten Sitten und Unterlassungsverpflichtungen verstoßen, sowie keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzen. Der Werbekunde stellt Ciao von Ansprüchen aus entsprechenden Verstößen oder Verletzungen frei und ersetzt Ciao jegliche hierauf beruhende Schäden und Kosten. Der Werbekunde ist verpflichtet, Ciao nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Ciao ist berechtigt, die Schaltung der Werbung zu unterbrechen, sobald Anhaltspunkte für entsprechende Verstöße oder Verletzungen vorliegen. Dies gilt auch im Falle von Abmahnungen durch Dritte.
5. Informationspflicht des Anbieters
Ciao verpflichtet sich, die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel noch 10 Werktage nach Ausführung des Auftrags für den Werbekunden zum Abruf bereitzuhalten.
6. Preisliste
Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste, die dem Kunden im Angebot mitgeteilt wird. Bei der Reservierung von Werbeplätzen behält sich Ciao das Recht vor, sein Preisangebot bis zwei Wochen vor der beabsichtigten Schaltung der Werbung an die aktuellen Listenpreise anzupassen.
7. Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende. Die Zahlung ist zu diesem Zeitpunkt fällig. Bankverbindung:
Ciao GmbH, Deutsche Bank, Konto 166 668 400, Bankleitzahl: 700 700 10, SWIFT-Code: DEUTDEMM, IBAN: DE60 7007 0010 0166
(2) Kommt der Werbekunde mit der Zahlung in Verzug, fallen Zinsen von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz an. In diesem Fall ist Ciao berechtigt, die Schaltung zu unterbrechen. Sämtliche Zahlungen für den vereinbarten Vertragszeitraum werden sofort fällig.
8. Rabatte und Agenturprovisionen
Wird im Hinblick auf den Umfang der beabsichtigten Schaltung dem Werbekunden ein Rabatt eingeräumt, so hat der Werbekunde im Falle eines geringeren Umfangs der Schaltung nachträglich die dem Rabatt entsprechende Vergütung zu leisten, soweit die geringere Schaltung nicht von Ciao zu vertreten ist. Bei Geltung einer Rabattstaffel zum Zeitpunkt des Auftrages kommt der der tatsächlichen Schaltung entsprechende Rabatt zur Anwendung. Soweit der Werbekunde nachgewiesenermaßen als Agentur tätig ist und die Fakturierung an ihn erfolgt, erhält er eine AE-Provision von 15%.
9. Rügepflicht, Gewährleistung, Haftung
(1) Der Werbekunde ist verpflichtet, die Schaltung unverzüglich nach ihrem Beginn, sowie danach in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen und Ciao unverzüglich schriftlich über Fehler zu unterrichten. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen – außer einer Nachbesserung für die Zukunft – ist ausgeschlossen, soweit Mängel, die von Anfang an vorlagen, nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Schaltung schriftlich gerügt werden.
(2) Im Übrigen haftet Ciao nur bei grober Fahrlässigkeit.
(3) Ein Fehler in der Darstellung des Werbemittels liegt nicht vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder -hardware oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten, durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxies oder durch Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum bei einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Werbekunden für den Zeitraum des Ausfalls. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die Ciao nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung innerhalb angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Ciao bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Werbekunde hierüber informiert.
11. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Monatsende. Die Stornofrist beträgt 2 Wochen vor Buchungsbeginn.
12. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG. Erfüllungsort ist München. Mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als Gerichtstand München vereinbart. Dies gilt auch bei sonstigen Vertragspartnern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.